Passend zum Jahreswechsel gibt es jedes Jahr das neue Typklassenverzeichnis. Diese dient als Berechnungsgrundlage für KFZ Versicherungsgesellschaften und ist bindend. Für viele Fahrzeuge gilt dann eine neue Einstufung was Haftpflicht, Voll- und Teilkasko angeht. Eine Umstufung um mehr als eine Klasse ist selten, kommt jedoch auch vor. Wichtig für Versicherte ist hier: Wenn sich der Beitrag zum Jahreswechsel aufgrund einer Umstufung ändert, kann der Versicherte den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung kündigen, unabhängig von der Stichtagregelung. Sofern man heraufgestuft wurde, lohnt sich ein Kfz-Versicherungsvergleich um zu sehen, ob man bei einer anderen Versicherung günstiger abschneiden kann. Jeder Versicherungsnehmer sollte sowieso wenigstens einmal im Jahr (Stichtag zum Versicherungswechsel ist der 30. November) die Angebote (zum Beispiel mit einem Versicherungsrechner) überprüfen und vergleichen, da jede Versicherung seine Beiträge nicht ausschließlich an den Typenklassen orientiert.
Wer einen Zweitwagen anmelden möchte, sollte sich eine Versicherung beim Kfz-Versicherungsvergleich heraussuchen, die einen Rabatt für den Zweitwagen anbieten. Denn oft startet der Zweitwagen bei 140 Prozent in der Haftpflichtversicherung und bei 115 in der Vollkaskos. Vor allem für Fahranfänger lohnt es sich, den Wagen als Zweitwagen der Eltern zu versichern, da Fahranfänger nicht selten mit über 200 Prozent starten. Eine Anmeldung auf den eigenen Namen sollte nur dann erfolgen, wenn die Versicherungen einen sogenannten Elternbonus gewährt, also Kindern von Versicherungsnehmern ein günstigeres Angebot macht.
Weiterhin sollte man auf Rabatte achten. Denn auch die Risikowahrscheinlichkeit wird zusätzlich zum Fahrzeugtyp oft beachtet und kann so zu erheblichen Rabatten führen. So bieten viele Versicherungen Rabatte für Menschen ab einem bestimmten Alter an, unabhängig von der Schadenfreiheitsklasse. Aber auch Schadenfreiheitsrabatte gibt es. Hat man eine bestimmte SFK erreicht lohnt es sich daher zu vergleichen. Die Risikobewertung zeigt außerdem, dass bestimmte Berufe anfälliger für Unfälle sind. So kann der Beruf mitunter dazu führen, dass man mehr zahlen muss – aber auch Rabatte einbringen, so beispielsweise für Beamte. Was bei Berufsrabatten aber zu beachten ist: Meist darf das Fahrzeug dann nur von der versicherten Person geführt werden! Weiterhin sollten Frauen die Versicherung wechseln, wenn diese keinen „Frauenbonus“ gewährt. Frauen gelten als sicherere Fahrer und können nach der Risikobewertung günstiger verschert werden.